Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiet

Wir bekräftigen, dass alle Mitglieder des Euro-Währungsgebiets eine solide nationale Politik im Einklang mit den vereinbarten Regeln verfolgen und sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität in diesem Währungsgebiet bewusst sein müssen.

Wir unterstützenin vollem Umfang die Anstrengungen der griechischen Regierung und begrüßen die am 3. März 2010 angekündigten zusätzlichen Maßnahmen, die zur Sicherung der Haushaltsziele für 2010 ausreichen. Wir erkennen an, dass die griechischen Behörden ehrgeizige und entschlossene Maßnahmen ergriffen haben, die es Griechenland erlauben dürften, das volle Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen.

Die von Griechenland getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Ver­besserung der Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen und zur Verstärkung des Vertrauens der Märkte. Die griechische Regierung hat keine finanzielle Unterstützung beantragt. Infolgedessen ist heute keine Entscheidung zur Aktivierung des nachstehend genannten Mechanismus getroffen worden.

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bekräftigen in diesem Zusammenhang ihre Bereit­schaft, bei Bedarf entschieden und koordiniert zu handeln, um die finanzielle Stabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet zu sichern, wie dies auch am 11. Februar 2010 beschlossen wurde.

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind bereit, im Rahmen eines Pakets, das eine erhebliche Finanzierung durch den Internationalen Währungsfonds und einen Mehrheitsanteil aus europäischen Finanzmitteln umfasst, zu koordinierten bilateralen Darlehen beizutragen.

Dieser Mechanismus, der die Finanzierung durch den Internationalen Währungsfonds ergänzt, ist als Ultima Ratio zu betrachten, was insbesondere bedeutet, dass die Finanzierung über den Markt nicht ausreicht. Jede Auszahlung aus den bilateralen Darlehen wäre von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einstimmig zu beschließen und müsste dabei an strenge Bedingungen geknüpft und auf eine Beurteilung durch die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank gestützt werden. Wir erwarten, dass sich die Mitgliedstaaten des Euro-Währungs­gebiets auf der Grundlage ihres jeweiligen EZB-Kapitalschlüssels beteiligen.

Das Ziel dieses Mechanismus wird nicht darin bestehen, Finanzmittel zu durchschnittlichen Zinssätzen des Euro-Währungsgebiets bereitzustellen, sondern darin, Anreize für eine schnellstmögliche Rückkehr an den Finanzmarkt zu risikogerechten Preisen zu setzen. Die Zinssätze werden nichtkonzessionär sein, d.h. sie werden kein Subventionselement enthalten. Beschlüsse im Rahmen dieses Mechanismus werden in voller Übereinstimmung mit dem Vertragsrahmen und den nationalen Rechtsvorschriften gefasst.

Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, politische Maßnahmen durchzuführen, die darauf abzielen, ein starkes, nachhaltiges und stabiles Wachstum wiederherzustellen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.

Wir sagen ferner zu, eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in Europa zu fördern. Wir sind der Ansicht, dass der Europäische Rat die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union verbessern muss, und schlagen vor, seine Rolle bei der wirtschaftlichen Koordinierung und der Festlegung der Wachstumsstrategie der Europäischen Union auszubauen.

Die gegenwärtige Lage zeigt deutlich, dass es notwendig ist, den bestehenden Rahmen zu stärken und zu ergänzen, damit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet gewährleistet und dessen Handlungsfähigkeit in Krisensituationen verbessert wird.

Künftig müssen die Überwachung von wirtschaftlichen Risiken und Haushaltsrisiken und die Instrumente zu deren Prävention, darunter das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, verstärkt werden. Darüber hinaus benötigen wir einen soliden Rahmen zur Krisenbewältigung, der dem Grundsatz der eigenen Haushaltszuständigkeit der Mitgliedstaaten Rechnung trägt.

Wir ersuchen den Präsidenten des Europäischen Rates, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine aus Vertretern der Mitgliedstaaten, dem turnusmäßig wechselnden Vorsitz und der EZB bestehende Task Force einzusetzen, die dem Rat vor Ende dieses Jahres die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen unterbreitet und dabei alle Möglichkeiten zur Stärkung des Rechts­rahmens sondiert.

Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiet