Elysée-Vertrag feiert seinen 49. Geburstag

Intensität und Vielfalt der deutsch-französischen Zusammenarbeit sind in Politik und Handel, Bildung und Kultur beispiellos. Seit mehr als fünfzig Jahren ist die Zusammenarbeit auf der Grundlage einer historischen Aussöhnung zweier Länder gewachsen, die einst Kriegsgegner waren; gleichzeitig gehörte sie zu den Kernthemen der europäischen Integration und wirkte als deren Antriebskraft.

Grundlegend ist dabei der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit (sog. Élysée-Vertrag), der am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Adenauer und General de Gaulle unterzeichnet wurde. Mit ihm werden drei Ziele verfolgt, die in der kurzen Gemeinsamen Erklärung zum Vertrag genannt werden: symbolische Besiegelung der deutsch-französischen Aussöhnung, Begründung einer echten Freundschaft zwischen den beiden Völkern und insbesondere der Jugend sowie Förderung des Aufbaus des "Vereinigten Europa …, welches Ziel beider Völker ist".

Auf politischer und institutioneller Ebene wurde mit dem Vertrag ein verbindlicher Zeitplan mit regelmäßigen Treffen auf allen Ebenen (Staats- und Regierungschefs, Minister, hohe Beamte) festgelegt, damit die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu einer Selbstverständlichkeit wird. In der Folgezeit wurden diese Bestimmungen durch neue Abstimmungsstrukturen präzisiert und fortgeschrieben.

Großes Aumenmerk wurde dabei auch gerade auf die starke Einbindung beider Zivilgesellschaften insbesondere in Bildung, Forschung, Kultur oder Jugendaustausch gelegt. Ein beispiellos dichtes Netzwerk binationaler Institutionen (wie das deutsch-französische Jugendwerk, der Fernsehsender ARTE oder die deutsch-französische Hochschule), aber auch Verbänden und Partnerschaften zwischen Gebietskörperschaften belebt und bereichert seither die deutsch-französische Zusammenarbeit.

Elysée-Vertrag feiert seinen 49. Geburstag

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