Informationen zur Beantragung eines Kinderreisepasses
Allgemeines |
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Wo kann ich in Griechenland einen Kinderreisepass beantragen? |
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Ein Kinderreisepass kann bei der Deutschen Botschaft in Athen, beim Deutschen Generalkonsulat in Thessaloniki sowie bei allen Deutschen Honorarkonsuln beantragt werden. |
Was benötige ich zur Beantragung eines Kinderreisepasses? |
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Wie kann ich den Familiennamen meines Kindes für den deutschen Rechtsbereich nachweisen? |
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Die Namensführung deutscher Staatsangehöriger ist immer aus deutscher Rechtssicht zu betrachten. Deshalb sind evtl. bei den griechischen Behörden abgegebene Erklärungen für den deutschen Rechtsbereich zunächst wirkungslos. Aus deutscher Sicht erhält ein Kind nur in folgenden Konstellationen automatisch einen Familiennamen (ansonsten bleibt es zunächst namenlos): 1.) Sind bei Geburt des Kindes beide Eltern miteinander verheiratet und führen einen Ehenamen, überträgt sich dieser gemeinsame Familienname automatisch auf das Kind. Nachweis durch:
2.) Ist die Mutter bei Geburt nicht verheiratet, überträgt sich ihr Familienname automatisch auf das Kind. Nachweis ggf. durch
3.) Wurde bereits für ein Kind eine Namenserklärung nach deutschem Recht abgegeben, gilt sie automatisch auch für die danach geborenen Geschwisterkinder. Nachweis durch
In allen anderen Konstellationen sowie im Fall, dass ein anderer Familienname für das Kind in den Kinderreisepass eingetragen werden soll als der, den es automatisch erhalten hat, müssen die Eltern eine gemeinsame Namenserklärung für den deutschen Rechtskreis abgeben und die entsprechende Bescheinigung des deutschen Standesbeamten vorlegen. Sollten Sie noch keine Namenserklärung nach deutschem Recht abgegeben haben, beraten wir Sie gern über die verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten. Selbstverständlich können Sie auch bei uns eine Namenserklärung für Ihr Kind abgeben, die wir für Sie an das zuständige Standesamt in Deutschland weiter leiten. Wir empfehlen, solche Namenserklärungen in Form eines Antrags auf Beurkundung der Geburt abzugeben, da Sie im Anschluss daran eine deutsche Geburtsurkunde erhalten, die die nächste Beantragung eines deutschen Ausweises für Ihr Kind erheblich vereinfacht. |
Gebühren | |
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Kinderreisepass: Falls das Kind in Deutschland gemeldet ist und daher vor Passausstellung die Zustimmung der zuständigen Meldebehörde in Deutschland eingeholt werden muss, beträgt die Gebühr für die Neuausstellung 39,00 - Euro | 26,00 - Euro |
Wird der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses bei einem Honorarkonsul gestellt, fällt eine zusätzlich Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift(en) in Höhe von 15,00 €. Außerdem sind die Portokosten für den Versand der Unterlagen zur Botschaft sowie des Passes von der Botschaft an den Honorarkonsul vom Passkunden vorab zu bezahlen. |
Wie kann ich das alleinige Sorgerecht nachweisen? |
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Sind die Eltern bei Geburt verheiratet, erhalten sie beide kraft Gesetz das gemeinsame Sorgerecht.
Ist die Mutter bei Geburt nicht verheiratet, genügt zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts i.d.R. die Geburtsurkunde des Kindes. Bezeichnet die Geburtsurkunde einen Vater, wird jedoch zusätzlich die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung benötigt. Hat oder hatte das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, kann zusätzlich eine Bescheinigung darüber verlangt werden, dass keine Sorgerechtserklärung nach deutschem Recht abgegeben worden ist. |