Rentenangelegenheiten

In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Es ist nicht Aufgabe des Konsularbeamten, Rentenleistungen zu berechnen, auch nicht rechtsverbindliche Auskünfte über die Voraussetzungen für die Gewährung oder die Zahlung von Renten oder Rentenanteilen ins Ausland zu geben. Dies sind Aufgaben des für das Rentenfeststellungsverfahren zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bieten die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) herausgegebenen, ständig aktualisierten Merkblätter. Die Merkblätter und weitere Informationen können über die Homepage der BfA bestellt bzw. abgerufen werden.

Sehr empfehlenswert sind auch die Broschüren des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger VDR. Das deutsche Rentenversicherungsrecht enthält Vorschriften über die Zahlungen von Renten in das Ausland, sog. Auslandszahlungsvorschriften. An wen Renten gezahlt werden können, ist im Merkblatt der BfA Nr. 22 und im Informationsheft Nr. 15 des VDR näher ausgeführt. Sind Beitragszeiten außerhalb des Bundesgebietes zurückgelegt worden, so kann das Fremdrentengesetz von Bedeutung sein. Über dieses Gesetz unterrichtet die BfA mit Merkblatt Nr. 8a.

Schicksale von Zwangsarbeitern erhalten Gesichter

Keine Besteuerung für ehemalige Zwangsarbeiter oder Rentenempfänger als Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

Zur aktuellen Berichterstattung einer angeblichen Besteuerung von ehemaligen Zwangsarbeitern während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die im Ausland leben, teilt das Bundesministerium der Finanzen Folgendes mit:

Paragraph, Hammer, Waage, (c) picture-alliance/chromorange

IGH-Urteil zur Klärung des Grundsatzes der Staatenimmunität

Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland nicht vor ausländischen Gerichten auf Entschädigung für NS-Kriegsverbrechen verklagt werden kann. Außenminister Westerwelle begrüßte, dass nun Rechtssicherheit herrsche und betonte, das Verfahren richte sich nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus.

Weiße Rose liegt auf einem Stein des Feldes

Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war vom 20. Juli 2011

Die Bundesregierung hat am 20. Dezember 2011 die vom Bundesminister der Finanzen vorgelegte Neufassung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie), beschlossen. Darin wird die im Juli 2011 eingefügte Schlussfrist zum 31. Dezember 2011 aufgehoben (Wegfall des § 8 der Anerkennungsrichtlinie). Anträge können nunmehr auch über den 31. Dezember 2011 hinaus gestellt werden. Eine Befristung gibt es nicht.

Rentenangelegenheiten

Das Referat für Rechts- & Konsularwesen

Die Aufgaben des deutschen Konsulardienstes in Griechenland sind vielfältig. Die Hilfe für in Not geratene Deutsche, die Ausstellung von Pässen und Visa und eine erste Beratung bei bestimmten rechtlichen Fragen gehören dazu.

Service für Deutsche im Ausland

Wegbeschreibung

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.