Pässe und Ausweise

Wichtiger Hinweis

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig!

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im  Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisepässe bzw. Kinderreisepässe für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.

Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

Nach geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten.

Personalausweise können gegenwärtig nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.

Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich bei einer Personalausweisbehörde im Inland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Inland ist hierfür nicht erforderlich. Ein Versand des PIN-Briefs ins Ausland ist möglich. Geben Sie hierfür bitte direkt bei Antragstellung Ihre Lieferanschrift an, da Sie den PIN-Brief ansonsten persönlich in der Personalausweisbehörde abholen müssen. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. Sie müssen Ihren Personalausweis also grundsätzlich persönlich abholen, können aber auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Im Rahmen der Aushändigung des Personalausweises müssen Sie den Erhalt des PIN-Briefs bestätigen und schriftlich erklären, ob Sie die elektronische Identitätsfunktion (eID) nutzen möchten. Zur Abgabe dieser Erklärungen können Sie ebenfalls eine andere Person bevollmächtigen. Eine Mustervollmacht finden Sie unten.

Ab dem 1. Januar 2013 wird das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die Zuständigkeit für Personalausweisangelegenheiten im Ausland übernehmen.

Pässe und Ausweise

Das Referat für Rechts- & Konsularwesen

Die Aufgaben des deutschen Konsulardienstes in Griechenland sind vielfältig. Die Hilfe für in Not geratene Deutsche, die Ausstellung von Pässen und Visa und eine erste Beratung bei bestimmten rechtlichen Fragen gehören dazu.

Service für Deutsche im Ausland

Wegbeschreibung

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.