Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
Allgemeines |
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Wo kann ich in Griechenland einen vorläufigen Reisepass beantragen? |
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Ein vorläufiger Reisepass kann bei der Deutschen Botschaft in Athen, beim Deutschen Generalkonsulat in Thessaloniki sowie bei allen Deutschen Honorarkonsuln beantragt werden. |
Was benötige ich zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses? |
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Muss ich für die Beantragung eines vorläufigen Passes persönlich erscheinen? |
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Die Antragsteller müssen grundsätzlich zur Beantragung persönlich vorsprechen. Von dem Erfordernis der persönlichen Vorsprache können aus einem wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Gebrechlichkeit, Vollzug einer Freiheitsstrafe) Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Botschaft bereits eine Passakte über den Passbewerber führt. Der wichtige Grund ist glaubhaft zu machen. In diesen Fällen kann das Antragsformular per Post angefordert und ausgefüllt zurückgesandt werden. Die Identität und der eigenhändige Unterschriftsvollzug sind dann von einem Notar oder einer Polizeistation zu beglaubigen. |
Gebühren |
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Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses im Ausland beträgt grundsätzlich 39,00 €. Falls der Antragsteller in Deutschland gemeldet ist und daher vor Passausstellung die Zustimmung der zuständigen Meldebehörde in Deutschland eingeholt werden muss, beträgt die Gebühr 65,00 € Wird der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses bei einem Honorarkonsul gestellt, fällt eine zusätzlich Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift(en) in Höhe von 15,00 € an. Außerdem sind die Portokosten für den Versand der Unterlagen zur Botschaft sowie des Passes von der Botschaft an den Honorarkonsul vom Passkunden vorab zu bezahlen. |