Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Allgemeines

  • Vorläufige Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt worden sind, behalten bis zum Erreichen des eingetragenen Ablaufdatums ihre Gültigkeit.
  • Der vorläufige Reisepass ist ein vollwertiger Reisepass mit verkürzter Gültigkeitsdauer (in der Regel 1 Jahr). Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
  • Er wird i.d.R. beantragt, wenn die Ausstellung eines Europapasses (bzw. ePasses) nicht abgewartet werden kann.
  • Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, er enthält jedoch keine elektronisch gespeicherten biometrischen Daten des Passinhabers.
  • Kinder können nicht mehr in den vorläufigen Reisepass eingetragen werden. Ihnen wird statt dessen ggf. ein eigener Reisepass ausgestellt.
  • Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Er wird auch von einigen anderen Ländern evt. nicht zur Einreise bzw. zu visumsfreien Einreise anerkannt. Sollten Sie mit Ihrem vorläufigen Reisepass verreisen wollen, so informieren Sie sich, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dieses zulassen: Einreisebestimmungen

Wo kann ich in Griechenland einen vorläufigen Reisepass beantragen?

Ein vorläufiger Reisepass kann bei der Deutschen Botschaft in Athen, beim Deutschen Generalkonsulat in Thessaloniki sowie bei allen Deutschen Honorarkonsuln beantragt werden.

Was benötige ich zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses?

  • den vollständig ausgefüllten Antrag
  • den derzeitigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (auch wenn bereits abgelaufen)
  • ein aktuelles Lichtbild gemäß den Anforderungen der neuen Fotomustertafel
  • die Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie Sofern die Geburtsurkunde nicht von einem deutschen Standesamt ausgestellt worden ist, kann zusätzlich ggf. ein Nachweis über den Familiennamen für den deutschen Rechtskreis verlangt werden, bitte lassen Sie sich hierzu ggf. individuell beraten.
  • Sollte sich im Laufe Ihres Lebens ihr Familienname geändert haben, wird hierüber der Nachweis benötigt.
  • falls im alten Ausweisdokument als Wohnort ein Ort in Deutschland eingetragen war, ggf. Abmeldebescheinigung von diesem Wohnsitz
  • ggf. Verlust- bzw. Diebstahlsbescheinigung der Polizei
  • ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • für Minderjährige gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Beantragung eines Kinderreisepasses

Muss ich für die Beantragung eines vorläufigen Passes persönlich erscheinen?

Die Antragsteller müssen grundsätzlich zur Beantragung persönlich vorsprechen.

Von dem Erfordernis der persönlichen Vorsprache können aus einem wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Gebrechlichkeit, Vollzug einer Freiheitsstrafe) Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Botschaft bereits eine Passakte über den Passbewerber führt. Der wichtige Grund ist glaubhaft zu machen.

In diesen Fällen kann das Antragsformular per Post angefordert und ausgefüllt zurückgesandt werden.

Die Identität und der eigenhändige Unterschriftsvollzug sind dann von einem Notar oder einer Polizeistation zu beglaubigen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses im Ausland beträgt grundsätzlich 39,00 €.

Falls der Antragsteller in Deutschland gemeldet ist und daher vor Passausstellung die Zustimmung der zuständigen Meldebehörde in Deutschland eingeholt werden muss, beträgt die Gebühr 65,00 €

Wird der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses bei einem Honorarkonsul gestellt, fällt eine zusätzlich Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift(en) in Höhe von 15,00 € an. Außerdem sind die Portokosten für den Versand der Unterlagen zur Botschaft sowie des Passes von der Botschaft an den Honorarkonsul vom Passkunden vorab zu bezahlen.

Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Das Referat für Rechts- & Konsularwesen

Die Aufgaben des deutschen Konsulardienstes in Griechenland sind vielfältig. Die Hilfe für in Not geratene Deutsche, die Ausstellung von Pässen und Visa und eine erste Beratung bei bestimmten rechtlichen Fragen gehören dazu.

Service für Deutsche im Ausland

Wegbeschreibung

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.