Visabestimmungen
Kurzaufenthalte
Inhaber eines gültigen griechischen Aufenthaltstitels oder einer griechischen Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu drei Monaten pro Halbjahr kein Visum zur Einreise nach Deutschland.
Falls Sie momentan nur im Besitz einer Bestätigung über die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind, die sogenannte "veveosi", können Sie leider nicht nach Deutschland reisen und müssten sich an die griechischen Behörden wenden, um die gültige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Grundsätzlich werden in der Deutschen Botschaft Athen keine Visa für Kurzaufenthalte ausgestellt.
Längerfristige Aufenthalte
Grundsätzlich müssen alle Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, vor Einreise in die Bundesrepublik persönlich einen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft in Athen stellen.