Visabestimmungen

Kurzaufenthalte

Inhaber eines gültigen griechischen Aufenthaltstitels oder einer griechischen Aufenthalts­karte für Familienangehörige eines EU-Bürgers benötigen für einen touristischen Aufent­halt von bis zu drei Monaten pro Halbjahr kein Visum zur Einreise nach Deutschland.

Falls Sie momentan nur im Besitz einer Bestätigung über die Beantragung der Aufent­haltserlaubnis sind, die sogenannte "veveosi", können Sie leider nicht nach Deutschland reisen und müssten sich an die griechischen Behörden wenden, um die gültige Aufent­haltserlaubnis zu erhalten.

Grundsätzlich werden in der Deutschen Botschaft Athen keine Visa für Kurzaufenthalte ausgestellt.

Längerfristige Aufenthalte

Grundsätzlich müssen alle Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, vor Einreise in die Bundesrepublik persönlich einen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft in Athen stellen.

Für Nachfragen steht Ihnen die Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung.

Kontakt

Adresse, Öffnungszeiten, Amtsbezirk und Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen

In Notfällen ist die Botschaft außerhalb der Dienststunden und an den Feiertagen über den Bereitschaftdienst zu erreichen.

Visabestimmungen

Elektronische Antragserfassung

Application for Schengen Visa

Sie können das Antragsformular für ein Schengen-Visum auch am PC abrufen, online ausfüllen und das ausgefüllte und ausgedruckte Formular in der Visastelle elektronisch einlesen lassen:

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.