Informationen zur Beantragung eines biometrischen Reisepasses (ePass)

Allgemeines

  • In Deutschland wurden zum 01.11.2005 erstmals biometrische Reisepässe eingeführt. Zum 01.11.2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft getreten, welches u.a. vorsieht, dass in den biometrischen Reisepässen auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen. 
  • Alle vorher bereits ausgegebenen Reisepässe behalten jedoch ihre Regelgültigkeit.
  • Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre, bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre.
  • Kinder können nicht mehr in den elterlichen Reisepass eingetragen werden. Ihnen wird statt dessen ggf. ein eigener Reisepass ausgestellt.
  • Bei Kindern, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter entscheiden, ob für diese ein Reisepass (ePass) oder ein Kinderreisepass beantragt werden soll.
  • Bei Reisepässen für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden keine Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert.
  • Kinder müssen den Pass nur unterschreiben, wenn sie das 10. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen unterschreiben, wenn sie das 6. Lebensjahr vollendet haben.
  • Aufgrund der zur Erfassung der Fingerabdrücke erforderlichen Technik kann ein biometrischer Reisepass nur bei der Deutschen Botschaft in Athen, beim Deutschen Generalkonsulat in Thessaloniki sowie bei den Honorarkonsuln in Iraklion, Rhodos und Igoumenitsa beantragt werden.

Wo kann ich in Griechenland einen biometrischen Reisepass (ePass) beantragen?

1. Deutsche Botschaft in Athen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Adresse: Karaoli & Dimitriou 3, Athen-Kolonaki (U-Bahn Evangelismos),
Eingang zur Konsularabteilung von der Ypsilantou-Straße 
Konsularischer Amtsbezirk: Griechenland außer Mazedonien, Thessalien und Thrazien.

2. Deutsches Generalkonsulat in Thessaloniki
www.thessaloniki.diplo.de

3. Honorarkonsulin in Iraklion
Dikeossinis 7, 71202 Iraklion
Bitte Terminvereinbarung unter 2810 - 226288

4. Honorarkonsul in Rhodos
Amerikis 55, 85100 Rhodos
Bitte Terminvereinbarung unter 22410 - 37125

5. Honorarkonsulin in Igoumenitsa
Pythagoras & Agios Georgios, 46100 Ladochori - Igoumenitsa
Bitte Terminvereinbarung unter 26650 - 25335

Was benötige ich zur Beantragung eines biometrischen Reisepasses?

  • den vollständig ausgefüllten Antrag
  • den derzeitigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (auch wenn bereits abgelaufen)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß den Anforderungen der neuen Fotomustertafel
  • Link zur Fotomustertafel:  www.bundesdruckerei.de  (es gelten dieselben Anforderungen wir für den neuen griechischen biometrischen Reisepass)
  • die Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Sofern die Geburtsurkunde nicht von einem deutschen Standesamt ausgestellt worden ist, kann zusätzlich ggf. ein Nachweis über den Familiennamen für den deutschen Rechtskreis verlangt werden, bitte lassen Sie sich hierzu ggf. individuell beraten.
  • Sollte sich im Laufe Ihres Lebens Ihr Familienname geändert haben, wird hierüber ein Nachweis benötigt.
  • falls im alten Ausweisdokument als Wohnort ein Ort in Deutschland eingetragen war, ggf. Abmeldebescheinigung von diesem Wohnsitz
  • falls Sie sich bereits längere Zeit in Griechenland aufhalten, ggf. griechische Aufenthaltsbestätigung
  • ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ggf. Verlust- bzw. Diebstahlsbescheinigung der Polizei.
  • Von allen Nachweisen bringen Sie bitte auch je eine einfache Kopie mit.
  • Für Minderjährige gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Beantragung eines Kinderreisepasses.

Muss ich für die Beantragung eines biometrischen Passes persönlich erscheinen?

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zur Abnahme von Fingerabdrücken zwingend erforderlich. Für Personen, denen eine persönliche Vorsprache aus einem wichtigen Grund (z.B. Krankheit, Gebrechlichkeit, Vollzug einer Freiheitsstrafe) nicht möglich ist, kommt die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht. Der wichtige Grund ist glaubhaft zu machen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses im Ausland beträgt grundsätzlich 80,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, und 58,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie ist bei Antragstellung in bar zu entrichten.

Falls der Antragsteller in Deutschland gemeldet ist und daher vor Passausstellung die Zustimmung der zuständigen Meldebehörde in Deutschland eingeholt werden muss, beträgt die Gebühr 139,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, und 96,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Honorarkonsuln erheben für die Bearbeitung einschließlich Unterschriftsbeglaubigung weitere Gebühren von 35,- Euro zuzüglich Portoauslagen und ggf. Beglaubigung von Kopien.

Bearbeitungszeit

Die Passdaten werden elektronisch an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Bis der fertige Pass von der Bundesdruckerei bei der Botschaft ankommt, vergehen erfahrungsgemäß ca. 3-4 Wochen. Bei Antragstellung über Honorarkonsuln sind weitere zwei Wochen für Postwege einzukalkulieren.

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Das Referat für Rechts- & Konsularwesen

Die Aufgaben des deutschen Konsulardienstes in Griechenland sind vielfältig. Die Hilfe für in Not geratene Deutsche, die Ausstellung von Pässen und Visa und eine erste Beratung bei bestimmten rechtlichen Fragen gehören dazu.

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