Rede von Botschafter Dr. Wolfgang Schultheiss anläßlich der Eröffnung des Interdisziplinären Kolloquiums „Die Schuld der Anderen“ im Goethe-Institut Athen
Bild vergrößern
Botschafter Dr. Wolfgang Schultheiss
Sehr verehrte Frau Präsidentin des Hellenischen Parlaments!
Herr Professor Jakobs!
Lieber Herr Bolz!
Meine Damen und Herren!
Ich bin aus drei Gründen besonders gerne hierher gekommen, um das heutige Kolloquium mitzueröffnen.
Erstens kommt Herr Professor Jakobs aus meiner alten Heimatstadt und Alma Mater Bonn, der ich mich sehr verbunden fühle.
Zweitens habe ich in den 18 Monaten meines Botschafterdaseins in Athen zu meinem Vergnügen gelernt, welche vielfältigen und engen Beziehungen zwischen deutschen und griechischen Universitäten und den in ihnen handelnden Personen bestehen. Das gilt insbesondere für die Juristen, zu denen ich schon aufgrund eigenen Studiums ja einen leichteren Zugang habe. Diese akademische Verbundenheit von anderthalb Jahrhunderten prägt die Beziehungen zwischen unseren Ländern. Heute gibt es 35 Kooperationen deutscher Hochschulen mit den 3 juristischen Fakultäten in Griechenland. Deutschland ist neben Frankreich das wichtigste Empfängerland für griechische Juristen. Wie viele deutsche Professoren lehren nicht in Griechenland, und vice versa! Professor Tsatsos und Professor Roxin, um nur zwei herauszugreifen, sind zu „household names“ im akademischen Betrieb beider Länder geworden. Davon profitiert die Lehre, davon profitieren die Studenten, und davon profitieren die Botschafter.
Und drittens fasziniert mich das Thema. Ich habe selbst einmal eine Gesprächsrunde über dieses Thema beim Bundespräsidenten organisiert. Wie weit geht der Assimilationsanspruch des Staats gegenüber in seinem Land lebenden Ausländern, und wie weit geht deren Anspruch auf Respektierung ihrer Sitten und Gebräuche?
In Bezug auf die Religion hat Professor von Thadden hat einmal gesagt, heute könne es nicht darum gehen, welche Religion „Recht hat“, sondern darum, wie sich bestimmte Glaubenshaltungen mit der Werteordnung der Demokratie und den universalen Menschenrechten vertragen. Das scheint mir eine gute Definition zu sein.
Wie steht es aber mit der Toleranz? Viele scheuen ja bis zur Selbstaufgabe, als intolerant zu gelten. Das Wort „Toleranz“ kommt zwar im deutschen Grundgesetzt nicht vor. Doch hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Verfassung eine Werteentscheidung für Toleranz als ein tragendes Prinzip der freiheitlichen Demokratie getroffen hat, die sich in einer Reihe von Grundrechten äußert. Die Grenze dieser kulturellen Autonomie ist aber dort erreicht, wo ein Verhalten in Widerspruch zu den Grundwerten unserer Verfassung gerät.
Illustrieren läßt sich das am besten an einem – Ihnen sicher bekannten – sogenannten „Ehrenmord“, den Angehörige der kurdischen Volksgruppe in Deutschland begangen haben. Sie hatten ein junges Paar getötet, das gegen die kurdischen Gebräuche und gegen den Willen der Eltern zusammenlebte. Daß die Täter bestraft werden mußten, war unstreitig, fraglich aber, ob wegen eines Totschlags oder wegen Mordes. Das erstinstanzliche Gericht hatte auf Totschlag erkannt, da die Angeklagten aufgrund ihrer „archaischen Sitten- und Wertvorstellungen“ subjektiv nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt hätten. Der BGH hob dieses Urteil auf, da Maßstab für die Beurteilung „die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland“ sei, und nicht „die Anschauung einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt“.
Ich muß Ihnen gestehen, mich als „Verfassungspatriot“ stellt diese Entscheidung zufrieden. Und, wenn ich mal vom Juristen wieder zum Außenpolitiker werde – stünde ein anderes Urteil nicht auch im Gegensatz zu den Kriterien, die für den EU-Beitritt der Türkei aufgestellt sind und die ein Umdenken von Staat und Bürgern in der Türkei, weg von den Resten dieser „archaischen Wertvorstellungen“, voraussetzen? Wenn wir nicht in unserem eigenen Land, bei Ausländern, die in Deutschland leben und die Wertvorstellungen dort kennen, anfangen, wo denn dann?
Ich will mich nicht zu weit aufs dünne Eis der lang verflossenen Juristerei oder der Rechtspolitik wagen. Aber ich glaube, wir können unsere Grenze nur in dem Maße öffnen, wie wir es in der EU zu tun beabsichtigen, wenn wir uns unserer eigenen Wertvollstellungen ganz klar bewußt sind und ihre Einhaltung durchsetzen.
Die Frau Parlamentspräsidentin hat auf die Bedeutung der Toleranz hingewiesen, die die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, in ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament am..
die Seele Europas genannt hat. Dem stimme ich einerseits zu. Andererseits will ich aber doch, und sei es nur, um die Diskussion heute etwas anzuheitzen, auf den Ausspruch von Goethe hinweisen, der da heißt „Toleranz ist Beleidigung“.
Meine Damen und Herren,
Sie behandeln ein interessantes und spannendes Thema im großen Kapitel des Umgangs der Kulturen miteinander. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und angeregte Diskussionen.